Erfolgt die Zahlung der Standgelder nicht zum im Vertrag angegebenen Termin, so ist dieser Vertragungültig und sämtliche Ansprüche gegenüber dem Veranstalter aus dem ausgehändigten Vertrag erlöschen
Der Pächter muss gegen Haftpflicht und der mit dem Gebrauch des Unternehmens in Verbindung stehenden
Risiken versichert sein
Die Überlassung des Standplatzes erfolgt im derzeitigen Zustand; hinsichtlich der Bodenbeschaffenheit lehnt der
Veranstalter jegliche Haftung ab
Der zugeteilte Standplatz ist im sauberen und ordnungsgemäßen Zustand zu halten und zu verlassen, andernfalls
wird eine Reinigungsgebühr verlangt
Bei Störung oder Unterbrechung (Sturmschäden, allgemeiner Notstand, Quarantäneverfügung) stehen dem Pächter
keine Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter zu
Wird die behördliche Erlaubnis dem Pächter aus zwingenden Gründen versagt, steht dem Pächter kein Anrecht auf
Erstattung seiner Auslagen oder Zahlungen zu
Wird der Betrieb des Pächters durch sein Verschulden vor Beendigung des Festes abgebrochen, ist der Pächter zur
Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 50% seines Standgeldes verpflichtet
Für sämtliche Getränkestände muss der jeweilige Pächter rechtzeitig eine Gestattung nach§ 12 gasth bei der Stadt
Helmstedt beantragen
Alle Bedingungen sind Voraussetzung für die Teilnahme an Veranstaltungen und können dem jeweiligen Vertrag
entnommen werden