Schausteller


Wichtige Informationen

  • Erfolgt die Zahlung der Standgelder nicht zum im Vertrag angegebenen Termin, so ist dieser Vertrag ungültig und sämtliche Ansprüche gegenüber dem Veranstalter aus dem ausgehändigten Vertrag erlöschen
  • Der Pächter muss gegen Haftpflicht und der mit dem Gebrauch des Unternehmens in Verbindung stehenden Risiken versichert sein
  • Die Überlassung des Standplatzes erfolgt im derzeitigen Zustand; hinsichtlich der Bodenbeschaffenheit lehnt der Veranstalter jegliche Haftung ab
  • Der zugeteilte Standplatz ist im sauberen und ordnungsgemäßen Zustand zu halten und zu verlassen, andernfalls wird eine Reinigungsgebühr verlangt
  • Bei Störung oder Unterbrechung (Sturmschäden, allgemeiner Notstand, Quarantäneverfügung) stehen dem Pächter keine Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter zu
  • Wird die behördliche Erlaubnis dem Pächter aus zwingenden Gründen versagt, steht dem Pächter kein Anrecht auf Erstattung seiner Auslagen oder Zahlungen zu
  • Wird der Betrieb des Pächters durch sein Verschulden vor Beendigung des Festes abgebrochen, ist der Pächter zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 50% seines Standgeldes verpflichtet
  • Für sämtliche Getränkestände muss der jeweilige Pächter rechtzeitig eine Gestattung nach§ 12 gasth bei der Stadt Helmstedt beantragen
  • Alle Bedingungen sind Voraussetzung für die Teilnahme an Veranstaltungen und können dem jeweiligen Vertrag entnommen werden

Anmeldung Events

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Bewerbungsunterlagen können unter folgender Adresse eingereicht werden:

helmstedt aktuell / Stadtmarketing e.V.

Markt 7/8

38350 Helmstedt

Fax: 05351/399348